Fusion
der fünf reformierten Kirchgemeinden der heutigen
Gesamtkirchgemeinde Thun zu einer einzigen Kirchgemeinde
Geschichte
Kirchgemeinderäte und Einzelpersonen hatten schon mehrfach darauf hingewiesen, dass in der reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun Veränderungen nötig seien. Diskussionen um das jeweilige Budget und Unzufriedenheiten bei Kirchgemeinderäten und beim Personal wurden immer aggressiver. Zudem hatten Kirchgemeinden unter den gegebenen Voraussetzungen Mühe, für ihre Räte geeignete Personen zu rekrutieren.
Deshalb haben vier Mitglieder des Grossen Kirchenrats für eine Neustrukturierung eine Motion eingereicht.
Zu dieser Zeit hatte David Pfister, Mitglied des Grossen Kirchenrats und ehemaliger Präsident des Kleien Kirchenrats eine Broschüre "Skizzen für eine neue reformierte Kirche Thun"* auf eigene Rechnung erstellt. In kantonalen Kirchenkreisen fand sie einige Beachtung und einiges Interesse, in Thun wurde sie ignoriert und nicht einmal verdankt.
Die Motion wurde überwiesen. Das erst erwartete Studium verschiedener Organisationsmöglichkeiten grenzte sich sehr rasch auf eine Fusion ein.
Als Erstes mussten die einzelnen Kirchgemeinden in einer Gemeindeversammlung der Teilnahme an den Fusionsverhandlungen zustimmen. Es stimmten alle fünf Kirchgemeinden und die Gesamtkirchgemeinde zu. Anschliessend war für die Gemeinden bis zur heutigen Vorlage Funkstille. Die heutige Frage: ja oder nein.
* Skizzen für eine neue reformierte Kirche Thun, bebildert, mit der Auflistung aller Gebäulichkeiten, Varianten für neue Organisationsstrukturen, Anregungen für Gebäudeunterhalt, Quartierbelebung, Pfarr-, Katecheten-, Sozialarbeit, Gebäudewartung, die Betreuung und Förderung der Freiwilligenarbeit und die Belebung der Gemeindearbeit.
Vorgang
Der Grosse Kirchenrat setzte nach der Überweisung der Motion im November 2021 im Juni 2022 eine Steuergruppe für die Erarbeitung von Grundlagen für die Fusion ein und genehmigte für das Projekt einen Kredit von Fr. 595'000.-. Die Steuergruppe besteht aus je zwei Vertretern der fünf Kirchgemeinden, zwei Vertretern des Kleinen Kirchenrats, zwei Vertretern des Pfarrkollegiums, je einer Vertretung der Katechetinnen, der Sozialarbeit und der Verwaltung. Als Obmann bestimmte man Thomas Straubhaar, Mitglied des Kleinen Kirchenrats. Es wurde eine Projektorganisation geplant und zudem beauftragte der Kleine Kirchenrat zwei externe Juristen für Beratung, Moderation und Mitarbeit, einen für den Projektinhalt, einen für die juristische Seite.
Der erste Teil des Teilprojekts Kirchenleben schloss die Arbeit nach 11 Sitzungen mit einer schriftlichen Zusammenfassung ab. Das Teilprojekt Finanzen studierte die Teilungsvorgaben, falls eine Kirchgemeinde nicht mitmachen würde, was sich dann aber nach den erneuerten Vorgaben der Steuergruppe erübrigt hatte. Das Teilprojekt Reglemente legte seine erste Fassung der notwendigen zwei Reglemente und dem Fusionsvertrag im Frühjahr 2025 vor. Nach einer mehr oder weniger öffentlichen Vernehmlassung im Sommer 2025 wird nun die definitive Fassung der drei Dokumente den Stimmberechtigten der einzelnen Kirchgemeinden in Gemeindeversammlungen, und zusätzlich den Mitgliedern der Gesamtkirchgemeinde Thun in einer Urnenabstimmung, vorgelegt. Nach der Vorgabe der Steuergruppe müssen alle vier deutschsprachigen Kirchgemeinden und natürlich die Gesamtkirchgemeinde dem Vorhaben zustimmen, damit die Fusion zustande kommt.
Alle weiteren Details werden dem neuen siebenköpfigen Kirchgemeinderat ab dem 1. Januar 2027 in die Hände gelegt.
Kritiken
Die uns bisher zu Ohren gekommenen Kritiken beschränken sich auf:
- Wieso höre ich als Kirchenmitglied nichts über den Inhalt der geplanten Veränderungen, nur das Vorgehen wird dokumentiert.
- Da wird nichts gespart. (dieser Punkt wird allerdings heute nicht mehr als Plus der Vorlage gehandelt. Red.)
- Wieso kann ich als Mitglied der Landeskirche nicht mitreden? Die Vernehmlassung im Sommer 2025 war ja keine Mitwirkungsebene.
- Im Herbst 2025 verfasste der Verein pro kirchen strättligen mit einigen Mitunterzeichnenden ein Manifest als Gedankenanstoss für Skeptiker. (siehe Manifest)
- Die Informationen über das Projekt - insbesondere über die Inhalte - sind sehr spärlich. Ändert diese Kommunikationspolitik mit der neuen Organisation?
- Die Arbeit des zukünftigen Kirchgemeinderats wird sehr schwierig sein. Wir wissen noch nichts darüber.
- Das Personal wird noch mehr Macht haben als bisher.
- Für den neuen Kirchgemeinderat wird die Übernahme der bisherigen Reglemente eine unmögliche Ausgangslage darstellen.
Unsere eigenen Kritiken, die zu einem Nein führen können
Wir beziehen uns auf die bereits verschickte Abstimmungsbotschaft der Gesamtkirchgemeinde Thun. Unsere Argumente sind darin nicht alle aufgenommen worden.
Schwache Argumente der Befürworter:
- Die aktuelle kleinräumige Kirchgemeindeorganisation entspricht nicht mehr der Lebenswirklichkeit (Wohnen, Arbeit, Schule, Freizeit) und der Befindlichkeit der Kirchenangehörigen.
Die vorgelegte Organisation ist noch sehr offen, wer verbessert sie?
- Eine Fusion führt zu einfacheren, transparenteren Strukturen. Die heutige aufwändige und komplizierte «gemeinderechtliche Doppelstruktur» entfällt.
Vielleicht wäre es besser gewesen, die heutigen Probleme zu lösen, als neue zu schaffen.
- Die Fusion beseitigt hinderliche Gemeindegrenzen innerhalb von Thun. Alle Reformierten in Thun können in der ganzen Stadt und in den Quartieren aktiv mitwirken.
Das können sie schon heute. Es gibt in den Landes-kirchen keine Ausschlüsse.
- Die Stimmberechtigten bestimmen gemeinsam und demokratisch in allen Fragen.
Fragen sind dann allerdings in dieser Organisation sehr spärlich. Wie heute, wird da alles schon vorgegeben sein.
- Die Fusion vermindert die Belastung mit administrativen Aufgaben. Neu müssen nicht mehr sechs Gemeinden, sondern nur noch eine Gemeinde kantonalen Vorgaben, z.B. zur Datenschutzaufsicht oder zur Rechnungs-prüfung, genügen. Mit dem Wegfall von administrativem Ballast werden Energie und Raum für kirchliches Engagement frei.
Der Ballast war vor allem hausgemacht. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
- Die Aufgaben- und die Finanzierungsverantwortung, «Geld und Geist» sind mit einer Fusion in einer Hand vereint.
In einer Entscheidungsmacht, dominiert von Ange-stellten. Wer kontrolliert?
- Die Angebote der Kirchgemeinde können stadtweit sinnvoll koordiniert und passend für die Quartiere aufeinander abgestimmt werden.
Wieso nicht schon heute?
- Die damit verbundene Flexibilität ist vor allem auch für die Zukunft wichtig. Die Kirche als Ganzes wird in Zukunft generell «den Gürtel enger schnallen» müssen.
Was wird flexibler? Hier wird mit einer Abnahme der Mitglieder gerechnet, die einfach in Kauf genommen wird. Damit ist auch gleich die Reduktion der Angebote vorgesehen.
- Die Fusion entschärft das Problem der Rekrutierung von Behördenmitgliedern, weil wesentlich weniger Behördenstellen besetzt werden müssen.
Die Arbeit wird bleiben, die Diskussionen auch.
Unsere Vorbehalte:
- Die Abstimmung betrifft ausschliesslich Rechtsgrundlagen. Die weiteren Arbeiten sollen später entwickelt werden: 2026, 27, 28...» ?? Das Stimmvolk soll also das Gerüst genehmigen, ohne ein Haus, wo Leben stattfinden könnte, das wird vielleicht später noch irgendwie gebaut -› Da soll die Katze im Sack gekauft werden!
- Eine KG von 15-20'000 Personen ohne jede Substruktur ist zu gross. Es fehlen Kreise (mit Kompetenzen, z.B. Globalbudget) wie das in der KG-Bern eingeführt wird.
- Ein KGR von 7 Personen für eine so grosse KG wird überfordert sein. Allenfalls müssten diese Personen ausgesuchte Fachleute sein (Personal, Bau, Ökonomie, Kommunikation, Strategien, Justiz, Finanzen...) mit einer Bezahlung für ein 30-50% Pensum. Dazu kommt eine Verwaltung mit fachlich ausgewiesenem Personal. Das alles wird garantiert mehr kosten als bisher. Zentralisierungen kommen erfahrungsgemäss immer teurer. Professionalisie-rung = weniger Freiwillige.
- Bei einem KGR ohne weitere Gremien fehlt darum eine verlässliche Kontrolle der Exekutive, z.B. eine GPK oder Aufsichtskommission. Nur eine FiKo und BK reichen nicht. Das Argument, man könne das ja noch später einführen, ist fadenscheinig.
- Ein 7-köpfiger Kirchgemeinderat mit nicht weniger als 5 Beratenden Angestellten, wie soll eine solche Kirchgemeinderatssitzung ablaufen?
- Die Reformierte Kirche ist seit jeher demokratisch aufgebaut. Eine Exekutive und dazu eine KG-Versammlung, reicht nicht (wie sollen sich die KG-Mitglieder hinreichend vorbereiten können?) Auch wenn im Begleitschreiben die Parlaments-Arbeit teilweise lächerlich gemacht wird, gehört eine Legislative zum vollständigen Aufbau eines demokratischen Systems, und damit ein Parlament — das haben wir auch mit der Synode in der kantonalen Kirche, auf städtischer, kantonaler und Bundesebene im politischen Bereich. Wir sind sehr erstaunt, dass das AGR dieses Vorgehen so durchgehen lässt.
- Die bisherigen Reglemente sollen alle vorläufig übernommen werden. Die meisten werden nicht mehr passen. Zum Teil sind sie überflüssig und einige werden fehlen. Das bedeutet Rechtsunsicherheit und viel Arbeit für die neue Crew.
- Die vorgesehene, sog. «Zweisprachigkeit» passt nicht mehr. Einerseits werden sämtliche KGs ersatzlos gestrichen, aber eine «Paroisse» soll bleiben.
- Der vorgelegte Umbau würde für Jahre eine grosse und teure Baustelle bleiben, mit ungewissem Ausgang. Wir möchten aber auch später noch eine Kirche haben.
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